Multipurpose Alliance & Co.
Agentur für On- und Ofline-Marketing, Design und IT-Lösungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
1
Geltungsbereich
1.1 Multipurpose
Alliance & Co.,
Heinstr. 11-13, 28213 Bremen, Deutschland, (nachfolgend:
„Agentur“ bzw. bei Projekten, die von den Aktivitäten
von Multipurpose
Alliance & Co. abgespalten sind und als eigenständige
Unternehmen tätig sind, wobei Multipurpose Alliance &
Co. die Stellung einer Holdinggesellschaft einnimmt
„eigenständig firmierendes
Projekt „Projektname“ von Multipurpose
Alliance & Co. respektive Agentur) erbringt alle Lieferungen und
Leistungen für den Kunden (nachfolgend „Kunde“)
ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart
ist. Die Aktivitäten der Agentur sind in Projekte
(nachfolgend Projekt „Projektname“) unterteilt. Die
Aktivitäten im Rahmen der Projekte sind grundsätzlich
denen der Agentur zuzuschreiben, es sei denn, dass ein
Projekt selbstständig firmiert und die Aktivitäten dieses
Projektes der Sphäre des eigenständig firmierenden
Projektes zuzurechnen sind. Entgegenstehende oder von
diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt die
Agentur nicht an. Liefert oder leistet die Agentur ohne
ausdrücklichen Widerspruch, so kann hieraus in keinem Fall
abgeleitet werden, fremde AGB wären anerkannt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle
Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter
www.multipurposealliance.com/agb jederzeit abrufbar.
1.3 Sofern nichts anderes angegeben
ist gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Agentur. Im Besonderen werden die Regelungen für die
Projekte als allgemeine Geschägtsbedingungen des Projektes
„Projektname“ oder als eine besondere Regelung für ein
Projekt im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Agentur mit dem Vermerk „für das Projekt „Projektname“
geltend“ gekennzeichnet, sofern dies erforderlich ist.
2 Vertragsschluss, Form,
Inhalt
2.1 Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung
des Kunden oder Auftragsbestätigung der Agentur oder eines
Projektes stellvertretend für die Agentur. Eine bestimmte
Form, insb. Schriftform, ist nicht erforderlich, kann aber
auf Wunsch der Vertragsparteien bedungen werden.
2.2 Vertragsinhalt ist ausschließlich das ausdrücklich
zwischen der Agentur und dem Kunden Vereinbarte. Die
Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Leistung
richtet sich nach der Leistungsbeschreibung.
2.3 Zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistungen
führenden Zwischenergebnissen, Layouts, Quelldateien etc.
ist die Agentur nicht verpflichtet.
3 Zusammenarbeit
3.1 Die Vertragsparteien benennen einander
Ansprechpartner, die die Durchführung des
Vertragsverhältnisses für die sie benennende
Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien
sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang
einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten
Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen
Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und
entgegenzunehmen.
3.2 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen
Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der
Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die
Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
3.3 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner
wird die Agentur ein dem Kunden zu übermittelndes
Protokoll erstellen, fall dies erforderlich bzw erwünscht
ist. Bei gegenteiligen Ansichten hat der Kunde das
spätestens eine Woche nach Empfang auszuübende Recht,
seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Das
Protokoll ist für die Absprachen der Parteien
verbindlich.
4
Mitwirkungsleistungen
4.1 Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung
ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört
insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von
Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von
Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des
Kunden dies erfordern. Der Kunde ist für die von ihm
gelieferten Inhalte verantwortlich und garantiert, dass
alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also
alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist. Die
Agentur erhält die zur vertraglichen Nutzung notwendigen
Rechte.
4.2 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem
gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen
Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung
der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format
erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür
anfallenden Kosten.
4.3 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen
oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig
oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm
erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich
mitzuteilen.
4.4 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des
Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere
Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes
vereinbart.
5 Leistungsänderungen
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der
Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch
schriftlich gegenüber der Agentur äußern. Diese wird den
Änderungswunsch des Kunden prüfen, soweit dies unter
Berücksichtigung der Belange der Agentur möglich ist. Die
Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz der Agentur zu
vergüten.
5.2 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Agentur
dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die
getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält
entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung
des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der
Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.3 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt
eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches
unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer
erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf
die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung
beifügen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt
es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
5.4 Die dem Kunden zugesagten Termine werden unter
Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der
Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls
der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich
verschoben. Die Agentur wird dem Kunden die neuen Termine
mitteilen.
5.5 Die Agentur ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu
erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen
abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter
Berücksichtigung der Interessen der Agentur für den Kunden
zumutbar ist.
6 Abnahme und
Freigabe
6.1 Die Leistungen der Agentur sind vom Auftraggeber nach
Ablieferung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt bei
Nichtäußerung des Kunden spätestens zwölf (12) Tage nach
Ablieferung als erfolgt, ferner wenn der Kunde die
Leistungen vorbehaltlos verwendet.
6.2 Nach Aufforderung der Agentur sind auch Entwürfe und
Zwischenergebnisse abzunehmen. Diese gelten mit der
Abnahme als verbindlich, spätere Änderungswünsche stellen
eine Leistungsänderung (vgl. Punkt 5 ) dar.
7
Termine
7.1 Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht vom
Ansprechpartner auf seiten der Agentur als verbindlich
bezeichnet oder bestätigt werden.
7.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B.
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine
Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im
Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige
Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch
dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die Agentur
nicht zu vertreten, sie berechtigen die Agentur, das
Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Die Agentur wird dem Kunden
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
anzeigen.
8
Rechte
8.1 Die Agentur gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt
auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an
den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für
die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke innerhalb der EU
zu nutzen.
8.2 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung
von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich
vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
8.3 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur
Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen
nicht berechtigt.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten
Werk und dessen Vervielfältigungsstücken die Agentur oder
das der Leistung entsprechende Projekt stellvertretend für
die Agentur als Urheber zu nennen.
8.5 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit
haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie
begründen kein Miturheberrecht.
9
Versand
9.1 Die Agentur versendet auf Kosten und Gefahr des
Kunden.
9.2 Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell
vereinbart sind, kann die Agentur die jeweils für sie
günstigste Variante für den Versandweg und das
Transportmittel wählen. Die Agentur wird bei dieser Wahl
auf die ihr ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden
Rücksicht nehmen.
9.3 Falls der Kunde eine spezielle Verpackung des
Produkts verlangt, so hat er die daraus entstehenden
zusätzlichen Kosten zu tragen.
10 Vergütung
10.1 Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach
Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird.
Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die
jeweils gültigen Vergütungssätze der Agentur, soweit
nichts Abweichendes vereinbart ist. Ist eine Vergütung
nicht gesondert vereinbart, gelten die Honorarempfehlungen
des BDG (Bund Deutscher Grafiker).
10.2 Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich
unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen
Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um
mehr als zwanzig (20) Prozent übersteigen, wird die
Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
10.3 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen
sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.4 Barauslagen, Spesen und besondere Kosten, die der
Agentur im Rahmen des Auftrags entstehen, sind vom Kunden
zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Hierzu zählen Fernsprech-, Telex-, Versand- und
Portokosten etc.
10.5 Berechnet werden dem Kunden ggf. weiterhin die für
die Künstlersozialkasse anfallenden Kosten.
10.6 Kosten für Reisen zum Firmensitz des Kunden im
Rahmen der üblichen und angemessenen Betreuung bleiben
ohne Berechnung. Alle sonstigen Reisen z.B. zur
Überwachung anderen Arbeiten, Drucküberwachung und
Druckabnahmen, Reisen im besonderen Auftrag des Kunden
usw. werden dem Kunden berechnet.
11
Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht,
Aufrechnung
11.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde,
sind sämtliche Leistungen bar und ohne Skontoabzug
innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Datum der Rechnung
zu leisten. Die Agentur behält sich nach eigenem Ermessen
vor, Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
11.2 Bei Auftragsvolumina über EUR 3.000,00 netto ist die
Agentur berechtigt, drei Teilrechnungen zu stellen, 1/3
bei Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-Freigabe und 1/3
nach Abschluss der Produktion.
11.3 Auf Wunsch der
Vertragsparteien kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Der minimale Auftragswert kann individuell vereinbart
werden.
11.4 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur
beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln
nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel
erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein
Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.
11.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur
zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer
Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm
zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem
Vertragsverhältnis getreten ist.
11.6 Die Überreichung eines Wechsels oder Schecks gilt nicht als Bezahlung. Die Firma stellt seine Leistungen für die gesamte Mindestvertragslaufzeit im Rechnung, sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde oder sich aus der Natur des Geschäftes ergibt.
11.7 Rechnungen sind sofort nach
Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Diese sind per
Banküberweisung zu begleichen, sofern nichts anderes
vereinbart wurde oder sich nichts anderes aus der Natur
des Geschäftes ergibt.
12
Mängelansprüche
12.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer
Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Agentur
ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer
Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen
mangelfreien Sache verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, so kann der Kunde den Preis mindern oder nach seiner
Wahl ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.
Dies gilt auch, wenn die Agentur die Nacherfüllung
verweigert oder dem Kunden die Nacherfüllung unzumutbar
ist.
12.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann er auch
Ansprüche auf Schadenersatz statt Erfüllung geltend
machen.
13
Haftung
13.1 In Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
haftet die Agentur unbeschränkt. In Fällen einfacher
Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet die Agentur auf den typischen,
vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.2 Die Haftung auf Schadenersatz statt der Leistung,
wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
13.3 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt
ist gilt dies auch für die persönliche Haftung von
Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
13.4 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen
Vorschriften.
14 Urheberrechte
14.1 Der Kunde erwirbt mit Fertigstellung und Veröffentlichung die Rechte an der Konzeption und den Seiteninhalten. Das Urheberrecht am Quellcode verbleibt bei der Agentur bzw. beim eigenständig firmierenden Projekt. Eine Übertragung auf den Kunden ist gesondert schriftlich zu vereinbaren.
14.2 Die Agentur räumt dem Vertragspartner das Recht ein, das Arbeitsergebnis in seinem Unternehmen für eigene Zwecke zu nutzen. Das Recht der Agentur zur Erstellung von vergleichbaren Aufgabenstellungen auf Basis der Arbeitsergebnisse für Dritte bleibt unberührt.
14.3 Der Vertragspartner wird mit dem Vertrag nicht das
Recht eingeräumt, den Namen oder Marken der Agentur oder
eines Dritten zu benutzen.
14.4 Sämtliche dem Vertragspartner übertragenen
Nutzungsrechte erlöschen, wenn eine dem Vertragspartner
bei Zahlungsverzug schriftlich gesetzte Nachfrist
fruchtlos verstreicht; in diesem Fall hat der
Vertragspartner die Leistungen einschließlich sämtlicher
vorhandener Kopien unverzüglich an die Agentur
zurückzuliefern bzw., sofern das Produnk auf einer
Festplatte installiert wurde, in strafbewerter Form zu
versichern, dass die Software vollständig gelöscht
wurde.
14.5 Abweichungen und Ergänzungen regeln die Parteien in
Zusatzvereinbarungen, soweit dies für die Erfüllung von
Leistungen im Einzelfall vereinbart wird.
15 Fremdinhalte, Domainnamen
15.1 Die rechtliche Zulässigkeit von Materialien,
Gestaltungen, Werbemaßnahmen oder Funktionalitäten von
Webseiten ist durch den Kunden zu prüfen, er trägt das
Verwendungsrisiko. Dies gilt auch dann, wenn die
Materialien etc. auf einem Vorschlag der Agentur beruhen
oder durch diese gefertigt wurden.
15.2 Insbesondere haftet die Agentur nicht für
Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden oder
für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche
Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des
Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge,
Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen.
15.3 Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf aus
Ihrer Sicht ohne Weiteres erkennbare gewichtige Risken
hinweisen.
15.4 Im Fall der beauftragten Registrierung von
Domainnamen durch die Agentur obliegt die Prüfung des
Domainnamens auf die Verletzung fremder Kennzeichen dem
Kunden.
15.5 Für den Fall, dass wegen Inhalt oder Durchführung
einer Werbemaßnahme oder der Verwendung eines Inhalts die
Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde
die Agentur bzw das eigenständig firmierende Projekt
schad- und klaglos. Insbesondere stellt der Kunde die
Agentur hinsichtlich der Inhalte und Funktionalitäten
seiner Seite von allen Ansprüchen Dritter frei.
16 Eigentumsvorbehalt
16.1 Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur
vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der
Agentur aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch
wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen
geleistet werden, Eigentum (Vorbehaltsware) der
Agentur.
16.2 Übersteigt der realisierbare Wert der für die
Agentur bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen nicht
nur vorübergehend um insgesamt mehr als 15 %, so gibt die
Agentur auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in
entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.
17
Abwerbung
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der
Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von
einem Jahr danach keine Mitarbeiter der Agentur abzuwerben
oder ohne Zustimmung der Agentur anzustellen. Für jeden
Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich
der Kunde, eine von der Agentur der Höhe nach
festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht
zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
18
Geheimhaltung,
Referenznennung
18.1 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien,
Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über
die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu
wahren.
18.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die
Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
18.3 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von
ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die
andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an
diesen Unterlagen geltend machen kann.
18.4 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine
Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach
vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per Email -
zulässig. Ungeachtet dessen darf die Agentur den Kunden
auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als
Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen zu
Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie
hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein
entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend
machen.
18.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Email ein
offenes Medium ist. Die Agentur übernimmt keine Haftung
für die Vertraulichkeit von Emails. Auf Wunsch des Kunden
kann die Kommunikation über andere Medien geführt
werden.
19
Datenschutz
Die Agentur bzw. das selbstständig firmierende Projekt
ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden
Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen für unsere betrieblichen Zwecke
zu verarbeiten und einzusetzen. Die Weitergabe an Dritte
ist zulässig, wenn dies – etwa bei der Anmeldung von
Domain o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.
20Erfüllungsort, Gerichtsstand,
geltendes Recht
20.1 Erfüllungsort der Lieferungen ist der jeweils von
uns angegebene Ort, bei Fehlen einer solchen Angabe
Bremen.
20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über
sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden
Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten ist Bremen. Dies
gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis
betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Die Agentur
hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht des Wohn-
bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
20.3 Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung
ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter
Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf.
21Salvatorische Klausel
21.1 Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere
Einzelbestimmungen dieser AGB´s unwirksam sein, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
21.2 Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer
unwirksamen Regelung oder einer Regelungslücke eine
wirksame Regel zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Regel möglichst nahe kommt.
Verbindliche Nutzungsbestimmungen: © Copyright
2005/2010 Multipurpose
Alliance & Co. respektive eingenständig firmierender
Projekte von Multipurpose Alliance & Co.
Alle Rechte vorbehalten.
Letztes Update: Bremen, den 27. Juni 2010 (Version
3.0)